Kaufvertrag (B2B) (Business)
Zwischen dem Verkäufer:
Arena Systems Ltd. Co. KG, Blütenfeldplatz 8, 76532 Baden-Baden
- nachfolgend "Arena" genannt
und dem Käufer
- nachfolgend " Kunde" genannt -
wird folgendes vereinbart:
1. Vertragsinhalt
Der Kunde erwirbt eine People Card (Vorteilskarte mit Geschäfts-Optionen) als Unternehmer und wird diese nur im Rahmen der Vereinbarung nutzen. Diese berechtigt zum Zugang zu vereinbarten Plattformen und ist um verschiedene Module erweiterbar. Der Kunde kann die einzelne Module hiervon kostenpflichtig buchen. Einzelheiten ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.
2. Kosten
Wenn nicht anders vereinbart kostet die People Card 33 €. Die Kosten weitere Module (Business Symbas) ergeben sich aus dem Preisverzeichnis. Erwirbt der Kunde 10 Module, so kann dieser ein weiteres kostenfrei beziehen.
3. Laufzeit und Kündigung
Die Aktivierung beginnt 7 Tage nach Vertragsschluss. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet durch Kündigung oder durch Tod des Kunden.
Der Kunde kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Gleiches gilt für eine Kündigung von Arena. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
4. Übertragung von Rechten
Eine Übertragung von Vertragsrechten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Arena möglich. Diese bedarf der Textform, zB durch eine Mail. Eine wirtschaftliche Verwertung und Nutzung von Accounts oder Modulen des Kunden durch Verkauf der Wasser- Erwerb-Berechtigungen (Water Symbas) an Dritte ist zulässig und wird von dem Kunden angestrebt. Ob und in welchem Umfang Bonuspunkte (Token) erworben werden können, um weitere Module zu erwerben wird individuell vereinbart.
Diese Module (Water Module) kann der Kunde zu einer bestimmten Stückzahl (Pakete) erwerben oder an Dritte vermitteln.
Beim Verkauf oder der Vermittlung von Water Symbas erhält der Kunde eine zu vereinbarende Provision je nach Produkt und Konzept. Wenn der Kunde eine People Card vermittelt hat, profitiert er an den Umsätze, die sein Kunde später tätigt. Für weitere Kundenkontakte geworbener Kunden ("Schneeballsystem") werden keine Provisionen gezahlt.
Als Classic Kunden werden Empfehler vergütet, als LP Kunden Verkäufer, in jedem Fall ist Voraussetzung des Tätigwerdens wie auch der Vergütung, dass beide Teile gewerblich und unternehmerisch tätig werden.
Jede Lizenz ist bei LP1 alle 92 Tage, bei Classic alle 365 Tagemindestens einmal durch vereinbarte Aktivitäten zu bestätigen. Zur Aktivität von LP1 gehört der Verkauf von mindestens einem Produkt, das Arena unter entsprechend erworbenem Modul (Symba) anbietet, zB "Water Symba".
Im Falle der Manipulationen oder des Missbrauchs (z.B.: eine People Card wird mehrere Male an verschiedene Personen verkauft) entsteht kein Provisionsanspruch, gezahlte Provisionen können zurückgefordert werden.
5. Weiteres
5.1. Werden dem Kunden Vorteile (Tokens) gewährt, so müssen diese innerhalb von 2 Jahren nach Entstehen geltend gemacht werden.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich aktiv die vertraglichen Nutzungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
5.3. Ebenfalls wird der Kunde an Schulungen und Ausbildungskursen teilnehmen.
5.4 Abwesenheit der b2b Partner / Lizenznehmer / Kunde an Weiterbildungen, Events, Grossveranstaltungen durch konkurrierenden Unternehmens - entsprich sofortigen Kündigung den erworbenen Paketes ohne einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteten Summen. Einen Abmahnung ist aber möglich. Ausnahmen sind eigene gegründete Business Club oder die Clubs die die Vertragspartnerschaft mit der B2B Community [www.b2b.community] abgeschlossen haben,
6. Ist Ihre Abwesenheit unentschuldigt längen wie 92 Tage, so sind alle erworbene Module aus der b2b Bereich
unwiderruflich annulliert. Ist der Lizenznehmer länger wie 92 Tage inaktiv in Sinne der erworbenen Franchise Programm, so wird der Vertrag zur lasten der Lizenznehmer fristlos und unwiderruflich gekündigt. Dazu zählt entweder sein letzte b2b Aktivität oder sein letzten Erwerb einer des Produktes / Franchise Lizenzen bei der Arena Systems Ltd. & Co. KG.
7. Jeder gebuchte Account aus der B2B Bereich, insbesondere durch den erworbenen Modulen wie Active B2B, P, S, L, M, T, E und PP Systemen, die sich öffentlich durch dieser Plattform präsentieren, sind im Pflicht vom Besitz der eigenen AGB und Datenschutz, sowie das vollständige Geschäftsadresse, Telefonnummer (kein App Nummer) und Gültigkeit seiner Gewerbe.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Karlsruhe oder nach Wahl von Arena der Sitz des Kunden.
Ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle findet nicht statt.
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Kaufvertrag (B2C) (Verbraucher, Kunde)
Zwischen dem Verkäufer:
Arena Systems Ltd. Co. KG, Blütenfeldplatz 8, 76532 Baden-Baden
- nachfolgend "Arena" genannt
und dem Käufer
- nachfolgend " Kunde" genannt -
wird folgendes vereinbart:
1. Vertragsinhalt
Der Kunde erwirbt eine People Card (Vorteilskarte) als Verbraucher und wird diese nur privat nutzen. Diese ist um verschiedene Module erweiterbar. Der Kunde kann die einzelne Module (Symbas) hiervon kostenpflichtig buchen. Einzelheiten ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.
2. Kosten
Wenn nicht anders vereinbart kostet die People Card 33 €. Die Kosten weitere Module (Symbas) ergeben sich aus dem Preisverzeichnis. Erwirbt der Kunde 10 Module, so kann dieser ein weiteres kostenfrei beziehen.
3. Laufzeit und Kündigung
Die Aktivierung beginnt 7 Tage nach Vertragsschluss. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet durch Kündigung oder durch Tod des Kunden.
Der Kunde kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Gleiches gilt für eine Kündigung von Arena.
Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
4. Übertragung von Rechten
Eine Übertragung von Vertragsrechten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Arena möglich. Diese bedarf der Textform, zB durch eine Mail. Unzulässig ist eine eigene wirtschaftliche Verwertung und Nutzung von Accounts oder Modulen des Kunden in Wettbewerb zu Arena. Ob und in welchem Umfang Bonuspunkte (Token) erworben werden können, um weitere Module zu erwerben wird individuell vereinbart.
5. Werden dem Kunden Vorteile (Tokens) gewährt, so müssen diese innerhalb von 2 Jahren nach Entstehen geltend gemacht werden.
6. Der Kunde beabsichtigt aktiv die vertraglichen Nutzungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
WICHTIGE HINWEIS außerhalb AGB:
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